MONTE CHRISTO E.V.
Engagement für Fehlerkultur in der Justiz

Hätten Sie es gewusst?


Hätten Sie gewusst?

Textausschnitt aus dem Buch "Die Deutschlandakte" von Hans Herbert von Arnim (Goldmann - TB Mai 2009)

"Richter werden für Fehler, auch für grobe Fehler, nicht zur Verantwortung gezogen, obwohl auch sie, wie alle Menschen, versagen und unrichtige Entscheidungen treffen können. Während Beamte und Rechtsanwälte, Ärzte und andere Freiberufler, die ebenfalls große Verantwortung tragen, aufs Strengste für sogenannte Kunstfehler haften, hat die Verletzung von Sorgfaltspflichten durch Richter normalerweise keinerlei rechtliche Konsequenzen. Sie müssen dafür persönlich in keiner Weise gerade stehen. Die Dienstaufsicht, die Richter zu pflichtgemäßem Handeln anhalten soll (§ 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz), läuft praktisch leer. Denn sie darf nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen, und die Gerichte haben diese in eigener Sache derart weit ausgelegt, dass der Aufsichtsinstanz weitgehend die Hände gebunden sind. "Formlos, fristlos, fruchtlos" - so lautet denn auch der sarkastische Spruch, mit dem Profis der Justiz die Dienstaufsichtsbeschwerde charakterisieren.
Die Staatsanwaltschaft könnte Richter allenfalls wegen Rechtsbeugung belangen, ein Straftatbestand (§ 339 StGB), der aber praktisch nur auf dem Papier steht. Rechtsbeugung setzt ein vorsätzliches Falschurteil voraus, und Derartiges ist einem Richter praktisch nie nachzuweisen, zumal dann wiederum Richter über Richter entscheiden. Auch hier hat der berufsmäßige Korpsgeist dazu geführt, dass das Reichsgericht und später der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen der Rechtsbeugung derart verschärft haben, dass es kaum je zu einer Verurteilung kommt und Kenner geradezu von einer "Freispruch-Justiz" sprechen. …"


Revision
Die Revision im Strafprozess ist ein Rechtsmittel gegen strafrechtliche Urteile. Zweck ist die Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit und die Wahrung der Rechtseinheit (siehe auch Trennbarkeitsformel).

Während in der Berufung die Tatsachen noch einmal überprüft werden, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision ausgeschlossen. Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. (Quelle: www.wikipedia.org)


Schmauchspuren
Seit Mai 2006 wird die Schmauchspur-Analyse beim FBI nicht mehr angewandt. Es wurde in einer Untersuchung nachgewiesen, dass eine hohe Anzahl von Personen, die nachweislich keine Waffe abgefeuert hatten, mit Schmauchspuren an Kleidung und Körperteilen kontaminiert waren. Schmauchspuren wurden z. B. durch den Kontakt mit Polizeibeamten bei der Abnahme von Fingerabdrücken übertragen.

In den USA hat diese Untersuchung dazu geführt, dass viele forensische Verfahren neu überprüft wurden. Im Zuge dieser Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Materialanalyse eines Projektils keinen Aufschluss mehr über seinen Herstellungszeitraum gibt. Diese Analyse galt bis dahin als sicherer Beweis, dass ein Vergleichsgeschoss aus dem Hause eines Verdächtigen zum selben Datum gefertigt wurde. (Quelle: wikipedia.org)